Schulgesetzt NRW
Das soeben verabschiedete nordrhein-westfälische Schulgesetzt für das Schuljahr 2006/2007 beinhaltet einige, auch für hochbegabte Kinder, markante Punkte, die jedoch an Ernsthaftigkeit zweifeln lassen. Grund zur Hoffnung gibt z.B.:
> Die Schule hat den Unterricht nach dem neuen Schulgesetz so zu gestalten und Schüler so zu fördern, dass die Versetzung der Regelfall ist. Die Schule muss den Bedürfnissen von Schülerinnen und Schülern mit Entwicklungsverzögerungen und Behinderungen ebenso gerecht werden wie denen besonders begabter Schülerinnen und Schüler.<
Ab dem Schuljahr 2007/2008 ist es durch die Verlegung des Stichtages für das Einschulungsalter möglich, vor dem 6. Lebensjahr einzuschulen. Leider ist dieser Punkt nicht variabel genug u. die Umsetzung sehr schleppend geplant.
> Der Stichtag für das Einschulungsalter wird beginnend mit dem Schuljahr 2007/2008 schrittweise vom 30. Juni auf den 31. Dezember verlegt. Um dies praktisch umsetzen zu können, wird er zunächst alle zwei Schuljahre um einen Monat verlegt und dann ab 2011/2012 um jeweils einen Monat. So wird der 31. Dezember zum Schuljahr 2014/15 realisiert sein.<
Zum Schuljahr 2008/2009 gilt die Aufhebung der Grundschulbezirke, womit endlich die freie Schulwahl auch für die Grundschule gilt u. die Wahl nach Eignung einer Schule legalisiert wird:
> Durch die Aufhebung der Grundschulbezirke wird den Eltern freigestellt, ihr Kind an einer anderen als der wohnortnächsten Grundschule anzumelden - und zwar ohne sich dafür gegenüber der Schulaufsichtsbehörde rechtfertigen zu müssen.<
> Die Schule hat den Unterricht nach dem neuen Schulgesetz so zu gestalten und Schüler so zu fördern, dass die Versetzung der Regelfall ist. Die Schule muss den Bedürfnissen von Schülerinnen und Schülern mit Entwicklungsverzögerungen und Behinderungen ebenso gerecht werden wie denen besonders begabter Schülerinnen und Schüler.<
Ab dem Schuljahr 2007/2008 ist es durch die Verlegung des Stichtages für das Einschulungsalter möglich, vor dem 6. Lebensjahr einzuschulen. Leider ist dieser Punkt nicht variabel genug u. die Umsetzung sehr schleppend geplant.
> Der Stichtag für das Einschulungsalter wird beginnend mit dem Schuljahr 2007/2008 schrittweise vom 30. Juni auf den 31. Dezember verlegt. Um dies praktisch umsetzen zu können, wird er zunächst alle zwei Schuljahre um einen Monat verlegt und dann ab 2011/2012 um jeweils einen Monat. So wird der 31. Dezember zum Schuljahr 2014/15 realisiert sein.<
Zum Schuljahr 2008/2009 gilt die Aufhebung der Grundschulbezirke, womit endlich die freie Schulwahl auch für die Grundschule gilt u. die Wahl nach Eignung einer Schule legalisiert wird:
> Durch die Aufhebung der Grundschulbezirke wird den Eltern freigestellt, ihr Kind an einer anderen als der wohnortnächsten Grundschule anzumelden - und zwar ohne sich dafür gegenüber der Schulaufsichtsbehörde rechtfertigen zu müssen.<
apriori - 23. Jun, 07:10 - Schule
Mike (Gast) - 5. Jul, 10:59
Gibt es Reaktionen der Hochbegaben-Vereine u. Verbände darauf?
apriori - 5. Jul, 13:35
Bis jetzt habe ich noch nichts, aber ich hoffe noch darauf ;o)