Verbindliche Grundschulgutachen statt Übergangsempfehlung in NRW
Nun ist es amtlich: Barbara Sommer (CDU), Schulministerin in Nordrhein-Westfalen, hebelt Elternwillen aus. Mit verbindlichen Grundschulgutachten soll auch den 10% der Schüler, die lt. Sommer die falsche Schule besuchen, geholfen werden, auch gegen den Willen der Eltern. In der Vorlage zur Novellierung des Schulrechts heißt es dazu wörtlich, dass der "Elternwille dann nicht maßgeblich (ist), wenn nach einer pädagogischen Prognose die fehlende Eignung eines Kindes für die gewünschte Schulform offenkundig ist". Diese Regelung soll freilich nur dann greifen, wenn die Lehrer ein Kind für nicht gut genug befinden. Soll im Umkehrfall aber etwa die intelligente Tochter einer türkischen Putzfrau auf die Hauptschule geschickt werden, obwohl ihre Noten locker fürs Gymnasium reichen, dürfen die Eltern dies weiterhin nach eigenem Ermessen bestimmen.
apriori - 15. Dez, 21:01 - Schule